Will man sein Auto auf einer öffentlichen Straße parken, dann verhindern das i.d.R. auf dem Parkplatz befindliche Eimer, Kisten oder Pylonen. Die werden selbstverständlich vom selbsternannten Eigentümer des Straßenabschnitts entfernt, wofür ein gewisser Obolus fällig wird. Der Wegelagerer hat auch hier kein Recht die Straße für sich zu beanspruchen, aber da man nicht für den Parkplatz, sondern für das “Bewachen” des eigenen Autos bezahlt, ist das natürlich etwas ganz anderes.
Über den Zustand der Straßen habe ich schon an anderer Stelle geschrieben, fehlt noch die Ursache. Die Baufirma bekommt den Zuschlag für den Bau oder Erhalt einer Straße. Im Vertragswerk wird unter anderem festgehalten wie dick der Straßenbelag zu sein hat. Aber bei der Abnahme fällt den Verantwortlichen auf in welcher prekären Lage sich der Prüfer befindet und polstert diesem selbstlos die Taschen aus. Die Nebenwirkung ist eine mit Schlaglöchern übersäte Hauptverkehrsader.
Der kleine Mann leistet aber ebenso seinen Beitrag. Im Straßenverkehr kann man sich hier 8 Ungeschicke erlauben, danach geht man auch hier zu Fuß. Theoretisch. Denn praktisch erreicht man die 8 Punkte nicht. Da beinhalten die an die Staatsmacht übergebenen Fahrzeugpapiere einfach ein paar herausnehmbare Seiten mehr und den Beteiligten entfällt doch glatt das Verkehrvergehen. Man kennt das ja auch hierzulande von urplötzlich auftretenden Erinnerungslücken mancher Politiker.
Das geht dann alles solange gut, bis eben was passiert. Wenn ein Gebäude wegen ein paar Rüttler zusammenfällt und die ermittelnden Behörden anschließend feststellen, dass das Gebäude laut Bebauungsplan nur sechs und keine acht Stockwerke und erst Recht keinen Hubschrauberlandeplatz haben sollte (keine Übertreibung), dann wird es mit dem Darüberhinwegsehen schwierig. Begräbt eine “abgenommene” Mausefalle auch noch über dreißig Schulkinder werden die Eltern doch glatt sauer. Da hilft auch die Imagekampagne México fuerte y unido nicht mehr viel.
